Das Grundstück befindet sich im Stadtteil Heide-Süd und damit innerhalb der gleichnamigen städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme westlich der Saale zwischen dem Stadtteil Halle-Neustadt und dem größten geschlossenen Waldgebiet im Stadtgebiet von Halle, der Dölauer Heide und nordwestlich der halleschen Innenstadt. Übergeordnetes städtebauliches Entwicklungsziel für den ehemaligen Garnisonsstandort ist die Entwicklung eines Wohn- und Arbeitsstandortes in Verbindung mit den universitären Einrichtungen. Ergänzt werden die umfangreichen Wohnbauflächen durch den Standort der Martin-Luther-Universität im Nordosten sowie den südöstlich gelegenen Technologiepark Weinberg Campus entlang der Haupterschließungsstraßen Gimritzer Damm / Heideallee. Dies hat dazu beigetragen, dass ein Stadtteil Heide-Süd mit hoher Qualität zum Wohnen (4.491 EW), Arbeiten (ca. 5.500 Arbeitsplätze), Forschen (ca. 7.600 Studierende) und Erholen (70 ha öffentliche Grünflächen) entstanden ist. Der Stadtteil Heide-Süd besitzt über die Heideallee / den Gimritzer Damm einen direkten Anschluss an die Bundesstraße B 80 (Rennbahnkreuz) und damit an das überörtliche Verkehrsnetz zu den Bundesautobahnen A143 und A38.
Die innere Erschließung des Stadtteils erfolgt über eine Ringstraße, bestehend aus den Teilabschnitten Gneisenaustraße im Norden und Scharnhorststraße im Süden und ist über die Straßen Am Heiderand, die Blücherstraße und auch über den Kreisverkehr an der Walter-Hülse-Straße an den Gimritzer Damm / Heideallee angeschlossen. Heide-Süd ist durch die Buslinien 34 und 36 an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Weiterhin ist man mit den Straßenbahnlinien 4 und 5 (Haltestellen “Heide-Universitätsklinikum“ und „Weinberg Campus“) innerhalb von 16 min am Hauptbahnhof Halle. Die Entfernung zur Innenstadt von Halle beträgt etwa 5 km, bis zum Hauptbahnhof sind es ca. 6 km.
Das Verkaufsgrundstück liegt in zentraler Lage des Stadtteils Heide-Süd, unmittelbar am Stadtteilpark „Grünes Dreieck“ und wird im Süden von der Klaus-Peter-Rauen-Straße begrenzt. Die umliegenden Grundstücke werden zum großen Teil mit Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten bebaut. Im Osten befinden sich in unmittelbarer Nähe die Kindertagesstätte „Heide-Süd“ sowie weitere Zugänge zum „Grünen Dreieck“. Die Dölauer Heide erreicht man über die vorhandenen Fußwegeverbindungen in wenigen Minuten. In geringer Entfernung befinden sich u.a. ein Ärztezentrum, ein Lebensmittel-Discounter sowie weitere Einzelhandelsgeschäfte. Die nächste Grundschule ist in 15 min Fußweg erreichbar.
Grundbuch von Kröllwitz, Blatt 4756,
Gemarkung Kröllwitz, Flur 24, Flurstück 14771
Entwicklungsvermerk
keine - Bei dem Grundstück handelt es sich um eine unbebaute Fläche.
Auf dem angebotenen Grundstück soll eine 3-geschossige Bebauung entstehen, die den vorhandenen Maßstab und die gestalterischen Parameter der im näheren Umfeld vorhandenen Bebauung respektiert bzw. ergänzt und so zu einem städtebaulich prägnanten Bild vervollständigt.
Das Grundstück befindet sich in einer im Bebauungsplan Nr. 32.6 Heide-Süd gemäß §4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) als Allgemeines Wohngebiet festgesetzten Baufläche (WA 3) und kann unter Beachtung der Festsetzungen des Bebauungsplanes entsprechend bebaut werden.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO sind nicht zulässig.
Wie schon zuvor beschrieben, zeichnet sich das Entwicklungsgebiet durch eine Vielzahl unterschiedlich gestalteter, qualitätsvoller öffentlicher Grünflächen aus. Deshalb soll auch Augenmerk auf die Gestaltung der privaten Freiflächen gelegt werden. Ziel ist dabei, eine hohe Aufenthalts- und Freiraumqualität für die Bewohnerschaft anzubieten und eine positive Wirkung in den öffentlichen Raum zu erreichen.
Gemäß Bebauungsplan beträgt die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,4. Eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO wurde im B-Plan 32.6 Heide-Süd nicht ausgeschlossen. Die maximal überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baulinien und Baugrenzen definiert. Garagen und überdachte Stellplätze sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
Bei dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um eine unbebaute Fläche ohne Baumbestand. Das Grundstück hat eine von Süden nach Norden leicht ansteigende Topographie und ist frei zugänglich. Die Vermessung ist bereits erfolgt.
Das Verkaufsgrundstück unterliegt keinem denkmalrechtlichen Schutzstatus.
Auf Grund der regelmäßigen Grünpflege ist das Grundstück in einem guten Zustand.
Verkehrstechnisch ist das Grundstück über die Klaus-Peter-Rauen-Straße erschlossen. Eine Zufahrt auf das Grundstück kann an einer bereits definierten Stelle hergestellt werden (siehe Bebauungskonzept). Das Grundstück ist gem. § 127 Abs. 2 BauGB erschlossen. Die Versorgung mit Elektroenergie, Gas, Trinkwasser sowie die Anbindung an das Telekommunikationsnetz sind durch die bestehenden Hauptleitungen in der Klaus-Peter-Rauen-Straße sichergestellt. Ein Abwasseranschluss befindet sich bereits auf dem Grundstück. Öffentlich-rechtliche Forderungen aus Erschließungs- und Ausbaubeiträgen bestehen nicht (Entwicklungsgebiet).
Das Plangebiet liegt innerhalb der gemäß §§ 165 ff BauGB förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Heide-Süd. Die Satzung vom 12.04.1995 wurde am 03.11.1995 im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich. Die in der Satzung formulierten Entwicklungsziele wurden durch die Aufstellung eines Bebauungsplans konkretisiert.
Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 32.6 und sind dort als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB und § 4 BauNVO gekennzeichnet. Im allgemeinen Wohngebiet WA3 sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie die Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO nicht zulässig.
Dächer sind nur als Flachdächer und flach geneigte Pultdächer mit einer Neigung bis max. 30° zulässig. Spiegelnde und glänzende Dacheindeckungen sind unzulässig. Dies gilt nicht für Solarenergieanlagen. Flachdächer und geneigte Dächer bis 15 Grad sind zu begrünen (Substratschicht mind. 5 cm). Davon ausgenommen sind Dächer von Carports und Nebenanlagen gem. §14 BauNVO, Dachflächen für Belichtungszwecke sowie Dachflächen mit Anlagen zur Sonnenenergienutzung. Wird Niederschlagswasser als Haushaltsbrauchwasser verwendet, ist eine Dachbegrünung nicht erforderlich.
Fassaden sind in hellen Farbtönen zu verputzen. Für untergeordnete Gebäudeteile können auch andere Farben und Materialien eingesetzt werden, wenn diese nicht spiegeln oder glänzen wie z.B. Fliesen, glänzende Klinker, Kupfer usw. Bezugshöhen für die festgesetzten Gebäudehöhen sind die Sollhöhen, der an das Baugrundstück angrenzenden öffentliche Verkehrsfläche.
Im WA3 sind Garagen und überdachte Stellplätze nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Die Vorderseiten von Garagen und überdachten Stellplätzen müssen einen Abstand von min. 5,0 m zur Straßenbegrenzungslinie haben. Für offene Stellplatzanlagen innerhalb des Grundstücks sind je 4 Stellplätze (Senkrechtparker) und je 2 Stellplätze (Längsparker) mind. 1 Einzelbaum (Pflanzqualität: Hochstamm, 3xv. Stammumfang 16-18 cm, standortheimischer Laubbaum) zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baumstandort ist eine unversiegelte Bodenfläche von min. 6 m² Fläche und 2,0 m Breite vorzusehen und gegen Überfahren zu schützen.
Bei der Freiflächengestaltung der Grundstücke sind die im Bebauungsplan festgesetzten Pflanzgebote zu beachten. Im Baugebiet ist pro angefangene 350 m² Grundstücksfläche und einer mind. Breite von 7,0 m mindestens 1 kleinkroniger Laubbaum (Pflanzqualität: Hochstamm, Stammumfang min. 12-14 cm) zu pflanzen und dauerhaft zu halten. Somit sind bei dem ausgeschriebenen Grundstück 3 Bäume zu pflanzen. Pflanzpflichten aus der Bepflanzung von Stellplätzen sowie vorhandene Bäume sind hier anrechenbar.
Die Grundstückseinfriedungen entlang öffentlicher Flächen sind ausschließlich mittels einer Laubholzhecke vorzunehmen, deren Pflanzung mind. 0,5 m innerhalb der Grundstücksgrenze und mit einer Breite von min. 1,0 m zu erfolgen hat. Zäune sind nur auf der Grundstücksinnenseite möglich.
Die beweglichen Abfall- und Wertstoffbehälter sind zum öffentlichen Raum verdeckt anzuordnen oder mit einer Laubholzhecke einzugrünen. Müllschränke und sonstige Sichtschutzkonstruktionen sind mit Rankgehölzen zu begrünen.
Weitere Hinweise zu den Pflanzgeboten können dem Textteil der Planzeichnung entnommen werden. Eine entsprechende Pflanzliste ist dem Bebauungsplan ebenfalls beigefügt.
Alle weiteren Festsetzungen, u.a. zur Gebäudegestaltung, sind dem Textteil des Bebauungsplanes Nr. 32.6, Heide-Süd zu entnehmen.
Ansprechpartnerin für eventuelle Rückfragen zum Bebauungsplan:
Stadt Halle (Saale)
Fachbereich Planen
Abteilung Städtebauförderung
Elena Scherer
Telefon: 0345 - 221 6290
elena.scherer@halle.de
Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Weitere Informationen zum Bebauungsplan sowie zum Entwicklungsgebiet Heide Süd finden Sie im Internet auf www.halle.de unter folgenden Links:
Bebauungsplan 32.6: http://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Bebauungsplaene/index.aspx?RecID=2380
Entwicklungssatzung:
https://www.halle.de/de/Verwaltung/Stadtentwicklung/Stadtteile-und-Stadt-09564/Heide-Sued/Entwicklungssatzung-07150/
Derzeit sind auf den Flächen keine Bodenbelastungen bekannt. Die Flächen wurden auf Altlasten untersucht und sind vom FB Umwelt freigegeben.
Ehemals vorhandene Baulichkeiten wurden abgebrochen, die Gruben verfüllt und das Gelände zur Modellierung aufgefüllt. Das Material der Auffülle ist heterogen zusammengesetzt. Es besteht im Wesentlichen aus einem Schluff-, Sand-, Tongemisch und hat aufgrund der unterschiedlichen intensiven Vornutzungen des Geländes unterschiedliche Nebengemenge an Ziegel-, Kohle- und Glasresten. Es weist stark wechselnde Lagerungsverhältnisse auf, wobei in Abhängigkeit von Jahreszeit und Niederschlagssituation weitverbreitet mit weichplastischen bis steifplastischen Konsistenzen zu rechnen ist. Geologisch bedingt äußert sich deshalb die Wasserführung im Gebiet aufgrund der meist tonig-schluffigen Gesteinsbeschaffenheit der Verwitterungszone vorwiegend in Form von niederschlagsabhängiger Staunässe.
Untersuchungen des Grundwassers in Heide-Süd ergaben regelmäßig einen pH-Wert von niedriger als 7,0 (ph 4,0), der Baugrund wird deshalb hinsichtlich seiner betonaggressiven Eigenschaften als sehr stark angreifend eingestuft. Die sich daraus ergebenden Anforderungen sind bei der Planung zu berücksichtigen. Das beim Bau anfallende Aushubmaterial wird aufgrund der Zuordnungswertüberschreitung in einigen Aufschlüssen dem Zuordnungswert größer Z2 eingestuft. Dieses Material wäre somit für einen Einbau nach LAGA M 20 ungeeignet. In anderen Aufschlüssen wurden Zuordnungswerte von Z1, Z1.2 bis Z2 ermittelt, so dass ein Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen gemäß Einbauklasse 2 nach LAGA denkbar wäre.
In Anbetracht der anthropogenen Beeinflussung des Gebietes wird eine Erkundung mittels Baugrundgutachten empfohlen. Maßnahmen wie Gründungspolster, Bodenaustausch, Betonzusammensetzung etc. sind in Abhängigkeit von den vorgefundenen Baugrundverhältnissen und der geplanten Gründungsart bei der Gebäudeplanung zu berücksichtigen.
Hinsichtlich des Grundstücks M5 sind besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetztes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) vorzusehen.
Dies bedeutet im Einzelnen, dass
- alle Leitungsein- und -ausführungen der Gebäude gegen eine Gasmigration in das Gebäude wasser- und gasdicht abzusichern sind,
- Bodenplatten von Gebäuden in gasdichter Bauweise (rissfrei, steif und dicht) und mit einer horizontalen Gasdrainage unter der Bodenplatte auszuführen sind,
- Unterkellerungen unzulässig sind,
- Tiefgaragen nur ausnahmsweise zulässig sind, wenn die erdberührenden Teile ihrer Wände in gleicher Weise wie die Bodenplatte gasdicht ausgeführt werden.
Siehe dazu auch die textlichen Festsetzungen Nr. 1.8 des Bebauungsplanes Nr. 32.6.
Das Grundstück unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Halle (Saale) sind zu Lasten des Grundstücks keine Baulasten eingetragen.
Das Verkaufsgrundstück liegt in einem ehemaligen Garnisonsgelände. Es erfolgte eine Untersuchung auf Rückstände aus dieser Nutzung. Soweit Rückstände gefunden wurden, wurden diese beräumt. Dennoch ist bei der Durchführung von Tiefbaumaßnahmen oder sonstigen erdeingreifenden Maßnahmen mindestens 12 Wochen vor Baubeginn ein Antrag an die Polizeidirektion Halle, Kampfmittelabwehr, Merseburger Str. 6, 06110 Halle (Saale) zu stellen, damit die weitere Verfahrensweise abgestimmt werden kann.
In den abzuschließenden Kaufvertrag wird eine zeitlich befristete Bauverpflichtung aufgenommen.
Gemäß § 109 Abs. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 01.07.2014 ist es der Stadt Halle (Saale) in Ausnahmefällen nur möglich, den Erwerbern von Grundstücken zur Bezahlung des Kaufpreises und Finanzierung der Investitionen eine Belastungsvollmacht zu erteilen, wenn dazu ein gesonderter Stadtratsbeschluss gefasst und dieser von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt wird.
Es bestehen folgende Möglichkeiten zur Sicherung der Finanzierung:
a)
Der Erwerber kann die Auflassungsvormerkung als Sicherheit an die Bank abtreten (Verpfändung der Auflassungsvormerkung).
b)
Der Erwerber bestellt beim Notar bereits vor Kaufpreiszahlung eine Grundschuld zugunsten eines Finanzierungsinstitutes.
Nachdem der Notar von der Stadt die Eingangsbestätigung des Kaufpreises erhalten hat, wird er gleichzeitig mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung den Antrag zur Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt einreichen. Somit kann Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Eintragung der Grundschuld erfolgen.
Wir bitten um Berücksichtigung dieser Hinweise bei der Führung der Bankgespräche.
Der Kaufpreis beträgt 280 Euro/m² und versteht sich als Mindestkaufpreis im Rahmen eines Bieterverfahrens gegen Höchstgebot. Der Kaufpreis beinhaltet die erstmalige Erschließung des Kaufgrundstücks gem. § 127 Abs. 2 BauGB und den Anschluss an die öffentlichen Abwasseranlagen bis zur Grundstücksgrenze. Hinsichtlich der darüber hinaus gehenden Erschließung ist vom Käufer eine Abstimmung mit den jeweiligen Versorgungsträgern bzw. Fachämtern nach den Erfordernissen seines Investitionsvorhabens herbeizuführen.
Parallel zu diesem Baugrundstück werden auch die angrenzenden Bauparzellen M 1 bis M 4 zum Kauf angeboten. Die Grundstücke M 1 bis M 5 können jeweils einzeln, als Paket oder auch als zusammenhängendes Teilpaket gekauft werden. Sofern der Kauf aller Grundstücke oder mehrerer als Teilpaket beabsichtigt ist, ist für jedes Grundstück ein gesondertes Kaufangebot abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Gebotsabgabe, dass der Kaufpreis in voller Höhe nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig wird. Nachverhandlungen sind nicht möglich. Interessenten werden daher gebeten, sich vor Gebotsabgabe hinreichend zu informieren, ob das angebotene Verkaufsobjekt für die von Ihnen vorgesehene Nutzung geeignet ist.
Für Inhalt und Richtigkeit der Verkaufsunterlagen wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Veröffentlichung von Grundstücksangeboten der Stadt Halle (Saale) sowie der Ausschreibungsunterlagen (auch auszugsweise) durch Dritte ist nicht erlaubt. Mit diesem Angebot ist kein Rechtsanspruch auf eine Vergabe des Grundstückes verbunden. Die Stadt ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.